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Erbschaftsangelegenheiten

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

Artikel

Ein Mitwirken der deutschen Botschaft bei Erbfällen ist in der Regel nur notwendig, wenn sich der Nachlass in Deutschland befindet, unabhängig von der Nationalität des Erblassers.

Ein Mitwirken der deutschen Botschaft bei Erbfällen ist in der Regel nur notwendig, wenn sich der Nachlass in Deutschland befindet, unabhängig von der Nationalität des Erblassers.

Bei Nachlässen in Zypern wenden Sie sich bitte an das zyprische Gericht.

Die deutschen Botschaft kann keinerlei Auskunft über steuerrechtliche Fragen in Verbindung mit Erbnachlässen geben. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Anwalt, Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.

Wichtige Information zum Europäischen Erbrecht ab August 2015

Am 17.08.2015 trat die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft, die für jeden Einzelnen von großer Bedeutung sein kann. Sie regelt, welches staatliche Erbrecht anzuwenden ist, wenn eine Person verstirbt. Hat sich dieses sogenannte Erbstatut nach deutschem Recht bisher aus der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen ergeben, so bestimmt es sich seit 2015 nach dem Recht des Landes, in dem der Verstorbene seinen ständigen Aufenthalt hatte - sofern der Verstorbene nicht in einem Testament etwas anderes verfügt hat.

Antrag auf Erbschein

Ein deutscher Erbschein kann nötig sein, wenn sich insbesondere Immobilien in Deutschland befinden und kein notarielles Testament vorliegt.

Erbausschlagung

Wenn Sie Erbe eines Nachlasses in Deutschland geworden sind, haben Sie sechs Wochen (bei Aufenthalt im Ausland sechs Monate) Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Hierfür können Sie das untenstehende Formular verwenden. Ihre Unterschrift auf dem Dokument müssen Sie beglaubigen lassen.


Formular für eine Erbausschlagung








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