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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Wichtiger Hinweis

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert zu den Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die Ausstellung von Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen im Ausland auf ihrer Webseite unter

www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter/lebensbescheinigung/hinweis-lebensbescheinigung.html


Die Botschaft erteilt Ihnen gerne Rat und allgemeine Auskünfte in Rentenangelegenheiten, insbesondere zu den zuständigen Rentenversicherungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland. Die Botschaft nimmt Rentenanträge und andere Anträge auf Sozialleistungen entgegen und leitet sie an den zuständigen Leistungsträger weiter.

Die Berechnung von Rentenleistungen und rechtsverbindliche Auskünfte über die Voraussetzungen für die Gewährung oder die Zahlung von Renten oder Rententeilen können nur durch den zuständigen Rentenversicherungsträger im Rentenfeststellungsverfahren erfolgen.

Die zuständigen Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland erteilen gebührenfreie Auskünfte. Zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen deutsche Sozialversicherungsträger sind die entgeltlichen Dienste von Beratungsbüros nicht erforderlich.
Neue Bestimmungen zur Deutschen Rentenversicherung

Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist wie folgt zu erreichen:

Finanzamt Neubrandenburg

Neustrelitzerstr. 120

17033 Neubrandenburg

Tel: 0395/380-1144

E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Website: http://www.finanzamt-neubrandenburg.de

Für Personen, die nicht nur wegen ihrer Alterseinkünfte zur Einkommenssteuer zu veranlagen sind (z.B. bei Vermietung einer im Inland gelegenen Immobilie), gelten die bisherigen Zuständigkeiten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuständigkeit oder der Steuerpflicht ihrer Einkünfte in Deutschland können die Steuerpflichtigen sich ebenfalls an das Finanzamt Neubrandenburg wenden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/0_Home/home_node.html


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