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Berufsbildung für Bürger aus EU- und Nicht-EU Staaten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat für Jugendliche aus der EU, die zwischen 18 und 27 Jahren alt sind und an einer Berufsausbildung in Deutschland interessiert sind, das Programm MobiPro ins Leben gerufen.
Berufsausbildung für EU-Bürger
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat für Jugendliche aus der EU, die zwischen 18 und 27 Jahren alt sind und an einer Berufsausbildung in Deutschland interessiert sind, das Programm MobiPro ins Leben gerufen. Voraussetzung ist, dass die Bewerber noch keine anderweitige betriebliche Berufsausbildung oder einen Masterabschluss haben. MobiPro unterstützt die Jugendlichen durch zusätzliche Projekte zur Sprachförderung und besseren Integration am Arbeitsplatz vor und während ihrer Ausbildungszeit. Das Programm leistet in Ergänzung zur Ausbildungsvergütung finanzielle Unterstützung.
Weiterführende Informationen über die Initiative MobiPro des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Programme-fuer-Beschaeftigungschancen/mobi-pro-eu.html
Ausbildung für Bürger aus Nicht-EU-Staaten
Bürger aus nicht-EU Staaten können für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Allerdings ist hierfür die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Im Zustimmungsverfahren wird geprüft, ob für die konkrete Ausbildungsstelle bundesweit keine deutsche oder EU-Bewerber zur Verfügung stehen.
Absolventen deutscher Auslandsschulen, die eine qualifizierte betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland anstreben, kann ein Aufenthaltstitel auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.
Soll eine Ausbildung sowohl im Heimatland als auch in Deutschland erfolgen, ist das möglich, wenn neben dem ausländischen auch der deutsche Abschluss erworben wird.
Weiterbildung und Praktika
Aufenthalte zur Weiterbildung sind dann möglich, wenn sie im Anschluss an eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung erfolgen. Diese schulische oder betriebliche Ausbildung muss eine Ausbildungsdauer von min. 2 Jahren haben. Ebenfalls anerkannt werden kann nach Prüfung auch eine 3 jährige aktuelle Berufserfahrung ohne Abschluss. Eine Weiterbildung auf Grundlage eines Fach- oder Hochschulabschlusses ist ebenfalls möglich. In jedem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit die Anträge prüfen und genehmigen.
Keiner Prüfung bedürfen Praktika, die im Rahmen eines Studiums abgeleistet oder durch ein Stipendium oder Austauschprogramm ermöglicht werden. Dies gilt für Schüler, Studenten sowie Fach- oder Führungskräfte. Die Dauer dieser Aufenthalte darf ein Jahr nicht überschreiten.