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GESY-Krankenversicherung: Informationen für Deutsche
KRANKENVERSICHERUNG, © Colourbox
Inhaber der Bescheinigung S1 (erhältlich bei der jeweiligen Krankenkasse- zuvor E121) haben gemäß GESY Anspruch auf Gesundheitsversorgung –siehe
Darüber hinaus wird hingewiesen, dass Inhaber der S1 Bescheinigung keine GESY Beiträge zu entrichten haben - siehe: unter Punkt A letzter Satz ( nur Griechisch ).
Eine Registrierung ist allerdings notwendig:
https://www.gesy.org.cy/launchpad.html