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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten
Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Kraftfahrzeug-Zulassung
Kraftfahrzeuge müssen bei der dafür zuständigen Behörde registriert werden; dies schließt eine technische Abnahme ein. Weitere Auskünfte, auch in Führerscheinsachen, erteilt:
Ministry of Communication and Works
Department of Road Transportation
Adresse:
Vasileos Pavlou 17
Nicosia – Engomi
Tel.: 00 357 - 22 60 71 39, - 22 80 71 71, - 22 80 71 62
Gültigkeit deutscher Führerscheine in der Republik Zypern
Die deutschen Botschaft ist rechtlich nicht zur Mitwirkung in Führerscheinangelegenheiten verpflichtet und besitzt keine fahrerlaubnisrechtlichen Kompetenzen.
I. Allgemeines zu den deutschen Führerscheinen:
Mit Artikel 7 Nr. 2 a der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein werden deutsche Führerscheine seit dem 19. Januar 2013 unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das ausgestellte Dokument (Kartenführerschein) und nicht auf die damit zusammenhängende Fahrerlaubnis. Sie dient der Aktualisierung des Lichtbildes und ggf. des Namens.
Neu: Gemäß der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 müssen zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Die zeitliche Staffelung des Umtauschs für in Deutschland ausgestellte Führerscheine ersehen Sie aus dem bei-liegenden Merkblatt. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.
II. Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Zypern
Grundsätzlich ist ein in Deutschland ausgestellter Führerschein während der Dauer seiner Gültigkeit auch in Zypern uneingeschränkt gültig. Dies gilt für touristische Aufenthalte ebenso wie bei einem Umzug nach Zypern. Dies ergibt sich aus der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen grauen, rosafarbenen oder neuen deutschen Kartenführerschein handelt. Ausnahmen gelten nur in wenigen Ausnahmefällen (Führerscheinklassen M, L, S und T und Führerscheine für Minderjährige).
Sollten Sie bereits in Zypern wohnhaft sein und im Besitz einer „grauen“ Fahrerlaubnis sein, empfiehlt sich ein Umtausch in Zypern. Sollten Sie einen „rosa“ Führerschein haben, ist es empfehlenswert, eine Übersetzung bei sich zu führen.
Deutsche Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und eine befristete Gültigkeitsdauer von 15 Jahren haben, werden in Zypern anerkannt und müssen erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen zyprischen Führerschein umgetauscht werden.
Vor einem Umzug nach Zypern wird aus Gründen der Praktikabilität empfohlen, sich einen deutschen Kartenführerschein bei der deutschen Führerscheinstelle ausstellen zu lassen. Verziehen Sie dann nach Zypern, können Sie den deutschen Kartenführerschein bis auf wenige Ausnahmen bis zum Ablauf nutzen. Ein Umtausch in einen zyprischen Führerschein ist nur in einigen wenigen Ausnahmen vorgeschrieben (siehe Punkt III.)
III. Umtausch oder Neuausstellung bei ständiger Wohnsitznahme in Zypern
Für die Ausstellung oder den Umtausch eines Führerscheins ist in Zypern das Transportministerium, Abteilung für Straßentransport, zuständig.
Unter der Webadresse www.mcw.gov.cy/rtd erhalten Sie die notwendigen Informationen (in griechischer, englischer und türkischer Sprache) und dort finden Sie auch die Anschriften der zuständigen Behörden.
Verlust/Diebstahl des deutschen Führerscheins in Zypern
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder ist er gestohlen worden?
Wenn Sie in Zypern wohnhaft sind, müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle (siehe Punkt III.) die Ausstellung eines zyprischen Führerscheins beantragen. Die zyprischen Behörden benötigen zur Ausstellung des Ersatzführerscheines u.a. eine Karteikartenabschrift mit ausdrücklicher Bestätigung, dass der Führerschein aktuell besteht - erhältlich bei der deutschen Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnsitzes bzw., sofern Sie einen Kartenführerschein hatten, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Abschrift kann formlos mit Ausweiskopie (nicht beglaubigt) beim Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg beantragt werden.
Eine evtl. erforderliche Übersetzung kann durch einen Übersetzer Ihrer Wahl erfolgen
Übersetzen von Dokumenten.
Informationen über weitere vorzulegende Unterlagen erhalten Sie unter folgendem Link: www.mcw.gov.cy/rtd
Nur wenn Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist für die Beantragung eines neuen deutschen Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland zuständig. Ein Verzeichnis der deutschen Fahrerlaubnisbehörden finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrzeug-Bundesamtes: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Anschriftenverzeichnisse/anschriftenverzeichnisse_inhalt.html
Zypern auf, so reicht für den Rest des Aufenthalts als „Führerscheinersatz“ in der Regel die Vorlage des polizeilichen Diebstahlprotokolls aus. Es wird empfohlen, die Führerscheindaten in das Diebstahlprotokoll aufzunehmen zu lassen, da diese im Falle eines Unfalls benötigt werden.
Nützliche Links
- https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt.