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Reisepässe und Verlust

Reisepass

Reisepass und Geldscheine, © colourbox

22.06.2020 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Kinderreisepässen, was Sie bei einem Verlust beachten müssen, sowie die Antragsformulare und weitere Informationen.



Deutscher Reisepass/Europapass/ePass

Allgemeines:

Die Deutsche Botschaft in Nikosia ist für die Ausstellung Ihres Reisepasses zuständig, wenn Sie in Zypern Ihren Lebensmittelpunkt haben und sich bei einer zyprischen Gemeinde angemeldet haben sowie in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gemeldet sind.

Sie sollten Ihren neuen Reisepass ca. sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Reisepasses beantragen.

Eine Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.

Antragstellung:

Zur Beantragung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich vorsprechen.

Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht zulässig.

Hat sich nach Beantragung des letzten Reisepasses Ihr Name geändert, muss ggf. eine Namenserklärung vor Passbeantragung abgegeben werden.

Passanträge können nur nach Terminvereinbarung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen im Original mit je einer Fotokopie vor.

Dies gilt auch, wenn Ihr letzter Reisepass von der Botschaft Nikosia ausgestellt wurde.

  • Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (s. unten)
  • letzter Reisepass bzw. Personalausweis oder Kinderausweis, bei Verlust oder Diebstahl bitte polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorlegen
  • Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Erst- und ggf. Zweitwohnsitz
  • Wohnsitznachweis: Auszug aus dem Melderegister der zyprischen Gemeinde/Bezirksamt ( Έπαρχος / Βεβαίωση μόνιμης διαμονής) neuesten Datums oder Permanent Residence Permit/Yellow Paper ( Immigration Office).
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister (wird zum Nachweis der aktuellen Schreibweise Ihres Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsortes benötigt. Die in der Urkunde enthaltenen Eintragungen müssen noch nach jetzigem Stand gültig sein). Ein aktueller Auszug aus dem Geburtsregister wird Ihnen auf Anfrage gerne von Ihrem Geburtsstandesamt zugesandt.
  • Heiratsurkunde wenn verheiratet oder verheiratet gewesen.
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil (Seite des Scheidungsspruchs und Rechtskraftvermerk) bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners, falls für Namensführung relevant.
  • Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen)
  • aktuelles Lichtbild im Hochformat, Größe: 45 x 35 mm, ohne abgerundete Ecken, vor hellem Hintergrund (s. Fotomustertafel unten).
  • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar zu entrichten.

Biometrischer Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre) 101,00 Euro

Biometrischer Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) 68,50 Euro


Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Allgemeine Hinweise zum Antrag auf einen Kinderreisepass:

Die Deutsche Botschaft in Nikosia ist für die Bearbeitung des Passantrags Ihres Kindes zuständig, wenn es in Zypern seinen Lebensmittelpunkt hat und bei einer zyprischen Gemeinde angemeldet sowie in der Bundesrepublik Deutschland nicht (mehr) gemeldet ist.

Der Kinderreisepass kann nur für ein Jahr ausgestellt werden, danach besteht die Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs.

Antragstellung:

Die persönliche Vorsprache aller Sorgeberechtigten ist erforderlich. Kinder müssen bei der Antragstellung ebenfalls anwesend sein.

Die Namensführung des Kindes muss vor Passbeantragung geklärt sein. Bei nicht verheirateten Eltern, bei denen das Kind den Namen des Vaters erhalten soll sowie bei Ehepaaren ohne gemeinsamen Ehenamen, ist vor Passbeantragung in der Regel eine Namenserklärung (ebenfalls im Konsulat der Deutschen Botschaft Nikosia) abzugeben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vor Vereinbarung per E-Mail an rk@niko.diplo.de, um Ihnen mehrfache Anreisen zu ersparen.

Erforderliche Unterlagen:

Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen im Original mit je einer Fotokopie vor. Dies gilt auch, wenn der letzte Kinderreisepass von der Botschaft Nikosia ausgestellt wurde.

  • Antragsformular, vollständig ausgefüllt (mit Daten für das Kind) (s. unten)
  • Geburtsurkunde des Kindes (wird zum Nachweis der aktuellen Schreibweise des Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsortes benötigt. Die darin enthaltenen Eintragungen müssen noch nach jetzigem Stand gültig sein.)
  • Heiratsurkunde und/oder Familienbuch (wegen evtl. erfolgter Namensbestimmung) der Eltern oder gegebenenfalls Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung aller Sorgeberechtigten ist persönlich bei Antragstellung abzugeben.
  • Sollte nur ein Elternteil die elterliche Sorge ausüben, legen Sie bitte den Beschluss mit
  • der Sorgerechtsentscheidung oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Elternteils vor.
  • Wohnsitznachweis
  • (Auszug aus dem Melderegister der zyprischen Gemeinde neuesten Datums oder Permanent Residence Permit/Yellow Paper) Bei Neugeborenen ohne bisherigen Reisepass und Meldebescheinigung, der Meldenachweis der Eltern
  • Gültige Reisepässe der Eltern und bisheriges Reisedokument des Kindes
  • Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz (nur dann erforderlich, wenn bereits in Deutschland gemeldet)
  • 2 aktuelle Lichtbilder des Kindes (Lichtbilder sind auch für Neugeborene erforderlich, s. Fotomustertafel unten).

Hinweis:

Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Urkunden in englischer oder französischer Sprache können u.U. akzeptiert werden, hierüber entscheidet die bearbeitende Behörde in Deutschland.

Falls erforderlich und vorhanden, bitte auch folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bescheinigung zur Namensführung dieses oder eines älteren Geschwisterkindes
  • Staatsangehörigkeitsausweis

Je nach Lage des Einzelfalls kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Kinder erhalten in der Regel einen Kinderreisepass. Dieser hat aus deutscher Sicht den Status eines vollwertigen Reisepasses. Der Kinderreisepass ist allerdings in einigen Länder


Verlust des Reisepasses

Ihnen wurde der Reisepass gestohlen oder Sie haben ihn verloren? Wenn Sie zeitnah zurück nach Deutschland reisen müssen oder schnell einen vorläufigen Reisepass für Ihren weiteren Reiseverlauf brauchen, benötigen Sie:

  • Verlustanzeige von der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
    Dieses Dokument brauchen Sie auch für die Ausreise
  • Zwei biometrietaugliche Passfotos der Größe 3,5 x 4,5 cm. Eine Fotomustertafel können Sie unten abrufen.
  • Ein Antragsformular (s. unten) ausgefüllt mitbringen oder bei Vorsprache erhältlich.
  • Kopie des verlorenen Passes (falls vorhanden) oder Personalausweises.
    Bitte drucken Sie Ihre Passkopie aus, da Sie Ihr Handy nicht mit auf das Gelände der Botschaft nehmen dürfen. Führerschein, Studentenausweis o.ä. allein ist leider nicht ausreichend, da mit diesen Dokumenten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen ist.

Wenn Sie direkt nach Deutschland zurück reisen, genügt die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr. Der Reiseausweis kann sofort ausgestellt werden. Ein reiner Transitaufenthalt (ohne Einreise) ist in einem EU-Land und der Türkei möglich.
Wenn Sie von Zypern aus durch andere Ländern weiterreisen, benötigen Sie einen vorläufigen Pass (Gültigkeit: ein Jahr). Hierfür ist eine Ermächtigung der zuständigen Passbehörde notwendig (dauert bis zu zwei Arbeitstage).

Die Gebühr für einen vorläufigen Pass beträgt 96 EUR (bei ausschließlichem Wohnsitz in Zypern nur 70 EUR), die Ausstellung außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich.

Gebühr für einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland: 21 EUR, ggf. zusätzlich 8 EUR Zuschlag für Bereitschaftsdienst.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr, Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr ohne Termin. Bitte erklären Sie an der Pforte, dass Ihr Pass gestohlen wurde bzw. abhanden kam und Sie in Kürze reisen müssen. Sie müssen wegen der Terminkunden mit etwas Wartezeit rechnen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Rück- bzw. Weiterreise!


Weitere Informationen

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