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Schengen-Visa

05.12.2019 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum© colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland, Dänemark, Norwegen, Island, die Niederlande, Belgien oder Luxemburg sind.




Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus. https://videx.diplo.de/videx/desktop/index.html#start oder
    als pfd-Datei hier
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. 
  • Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen. Für die Antragstellung buchen Sie den Termin bitte hier: Termin-Visa

Visum für den kurzfristigen Aufenthalt

Bitte beachten: Nicht alle EU-Staaten sind auch Schengen-Staaten! Visapflichtige Ausländer, die im Besitz einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für Zypern sind, benötigen ein Visum zur Einreise in einen Schengen-Staat.

Visapflichtige Ausländer mit Wohnsitz in Zypern können ein Visum für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres oder den Flughafentransit erhalten.

Hinweis: Mit einem Besuchsvisum dieser Art ist es nicht möglich, im Zielland einer Erwerbstätigkeit oder einem Studium nachzugehen. Es ist auch nicht möglich, mit einem Besuchsvisum einzureisen und im Zielland nachträglich einen dauerhaften, zur Erwerbstätigkeit oder zum Studium berechtigenden Aufenthaltstitel zu erlangen.

Visaanträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen!

Ein nachträglicher Wechsel des Reisezwecks ist nicht zulässig!

Folgende Unterlagen sollten bei der Antragstellung im Original zuzüglich einer Fotokopie eingereicht werden:

  • ein biometriefähiges Passfoto (Frontalaufnahme, heller Hintergrund, Mindestgröße des Gesichts 34 mm)
  • gültiger Reisepass (max. 10 Jahre alt), gültig noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums, mit mindestens 2 freien Seiten
  • Temporary Resident Permit ("Pink Paper"), gültig noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums.
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, die die Kosten für eine etwaige Rückführung im Krankheitsfall, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt. Diese muss für das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sowie für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten. Die Mindestdeckung muss 30.000,- EUR betragen.
  • Hotelreservierung
  • Flugreservierung
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Kontoauszüge der letzten 6 Monate, gültige Kreditkarte, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis zum gegenwärtigen Arbeitsverhältnis, Schul- oder Universitätsbesuch
  • Verpflichtungserklärung des Gastgebers gemäß §§ 66-68 AufenthG oder Einladungsschreiben des Geschäftspartners
  • für Studenten: Noten der bisher absolvierten Semester

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern. Das Einreichen der kompletten Dokumente erzeugt keinen Anspruch auf Erteilung des Visums.

Für Urkunden, die nicht auf deutsch, englisch oder griechisch ausgestellt sind, ist zusätzlich eine Übersetzung erforderlich.

Minderjährige (Kinder unter 18 Jahren) legen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des sonstigen Sorgeberechtigten vor. Falls die Sorgeberechtigten nicht in Zypern leben, muss die Einverständniserklärung in beglaubigter Form vorgelegt werden. Die Beglaubigung der Unterschrift kann durch eine deutsche Auslandsvertretung in dem entsprechenden Aufenthaltsstaat erfolgen.

Familienmitglieder von EU-Staatsangehörigen, die eine MEU1/3-Aufenthaltserlaubnis haben, die zusammen mit dem EU-Familienmitglied reisen und in Zypern eine Aufenthaltserlaubnis MEU2/3 ('Yellow Slip') oder eine Aufenthaltserlaubnis (Karte) als 'Family Member EU Art. 10 Dir 2004/38/EC' haben, benötigen in der Regel kein Visum. Für die Reise muss allerdings die Heirats- oder Abstammungsurkunde mitgenommen werden. Falls ein Visum beantragt werden muss, muss lediglich das Antragsformular, der Pass, ein biometriefähiges Passfoto, die Aufenthaltsgenehmigung für Zypern ('Yellow Slip' oder Karte, s.o.), Heirats- oder Geburtsurkunde zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses sowie den Pass des EU-Staatangehörigen vorlegen (jeweils Original und 1 Kopie) vorlegen.
Dies gilt auch für Familienmitglieder von Deutschen, die mit diesen nach Deutschland reisen wollen und die oben genannten Aufenthaltserlaubnisse haben.

 Sollten Sie unsicher sein, ob eine visumfreie Einreise möglich ist, kontaktieren Sie bitte die Botschaft, damit die Einzelheiten geprüft werden können.

Visagebühren

Euro 80,00    Schengenvisum, kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Halbjahr

Euro 75,00    Nationales Visum, dauernder Aufenthalt in Deutschland

Euro 30,00    Nationales Visum, Kinder bis 18 Jahren

Euro 40,00    Schengenvisum, Kinder im Alter von 6-12 Jahren

Euro 35,00   Staatsangehörige aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kap Verde, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien oder der Ukraine haben die Möglichkeit, ein Express-Visum gegen doppelte Gebühr zu beantragen.

Gebührenfrei: Kinder unter 6 Jahren, Schüler, Studenten, Lehrer auf Studien- bzw. Ausbildungsreisen sowie Forscher zu Forschungszwecken.

Gebührenfrei: Ehepartner und minderjährige Kinder von EU-Staatsangehörigen, sofern sie zusammen mit dem EU-Staatsangehörigen reisen     

Visaschalter im britischen Compound in Nord-Nikosia   

Bitte beachten Sie:

Antragsteller, die die "Green Line" (Demarkationslinie) in den Südteil der Insel überqueren können, müssen ihren Visumantrag grundsätzlich bei der Botschaft einreichen!

Die Antragstellung bei der Visastelle im britischen Compound in Nord-Nikosia ist nur für Personen vorgesehen, die nicht in den Südteil gelangen können.

Anträge von Besuchs- und Geschäftsvisa für den Schengenraum nur nach TERMINVEREINBARUNG!


Termine für Ihre Vorsprache können Sie nur über das Internetportal der Botschaft unter

www.nikosia.diplo.de/termine

vereinbaren!


Es werden bei Visaanträgen nur Antragsteller angenommen, die ein VIDEX-Antragsformular vorlegen.

Bitte füllen Sie den Antrag online aus, drucken diesen dann aus und legen Sie ihn zusammen mit den übrigen Unterlagen zur Beantragung an der Botschaft vor.

Sie werden auf dem Antrag einen Barcode sehen, der an der Botschaft eingescannt werden kann, um die Wartezeit zu verkürzen. Damit er ausgelesen werden kann, legen Sie bitte einen Originalausdruck, keinen Ausdruck eines Scans des Barcodes vor.

Visa für langfristigen Aufenthalt in Deutschland (z. B. Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung) müssen bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei (Ankara, Istanbul, Izmir) beantragt werden.      

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung . Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 2 Wochen (im Visa Schalter in NORD Nikosia, 4 Wochen) . Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus, die Sie Ihrem Vertreter mitgeben.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie als Anlage zu Ihrem Bescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung per E-Mail an die Adresse

schengenvisacomplaints@niko.auswaertiges-amt.de

einreichen. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Weitere Informationen

Visaannahmestelle der Deutschen Botschaft in Nikosia, Mehmet Akif Caddesi 29, Lefkoşa - Köşklüçiftlik (im Gebäude der British High Commission)   Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag…

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