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Gezielte Zuwanderung gegen Mangel an Fachkräften

Fachkraft-Stellenanzeige, Symbolfoto

Fachkraeftemangel, Symbolfoto, © dpa / blickwinkel

09.03.2020 - Artikel

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind am 1. März neue Regeln für die Einwanderung zur Arbeitsaufnahme in Kraft getreten, um die Visaerteilung zu beschleunigen. Über den neuen Visa-Navigator (http://visa.diplo.de) finden Interessierte schnell zum passenden Visum.

Neue Regeln für die Arbeitsaufnahme in Deutschland

Deutschland hat einen Fachkräftemangel. Nach Angaben des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung gibt es derzeit 1,2 Mio. offene Stellen und 57.000 unbesetzte Ausbildungsplätze. Die demografische Entwicklung skizziert, dass sich dieser Trend noch verstärken wird: bis 2030 werden 3,9 Mio. weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen als heute.

Die Strategie der Bundesregierung verfolgt mehrere Ansätze: neben einer Erhöhung des Anteils der erwerbstätigen Frauen und einer verstärkten Einbindung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ermöglicht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) gezielte Zuwanderung, um dem Arbeitskräftemangel entgegen zu wirken.

Es definiert erstmals den Begriff der Fachkraft (mit Hochschulabschluss oder Berufsausbildung) und erlaubt diesen regelmäßig in Deutschland zu arbeiten, wenn ihre Qualifikation anerkannt ist und ein Arbeitsplatzangebot vorliegt. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Gesetz selbst finden sich hier.

Schnelleres Informationsangebot

Startseite des Visa-Navigator, zu erreichen unter visa.diplo.de
Startseite des Visa-Navigator, zu erreichen unter visa.diplo.de© Auswärtiges Amt

Zeitgleich zum FEG ging ein neues Visa-Informationsangebot an den Start. Der Visa-Navigator leitet Interessierte mittels kurzer Leitfragen zur passenden Visumkategorie, gibt Informationen über die wichtigsten Voraussetzungen und stellte das richtige Antragsformular bereit. Eine bessere Information der Antragstellerinnen und Antragsteller soll auch die Verfahren beschleunigen, weil so die Zahl unvollständiger Anträge und zeitaufwändiger Rückfragen verringert wird.

Er bildet auch den erste Schritt hin zu einem vollständig online-gestützten Visumantrag. Dieses soll perspektivisch über ein Auslandsportal erfolgen, das in enger Abstimmung mit den beteiligten Innenbehörden entwickelt wird. Dieses soll auch für weitere Dienstleistungen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, z.B. die Beantragung von Pässen, genutzt werden.

Inlands-Bearbeitung von Visaanträgen

Außenminister Maas lässt sich anlässlich des Inkrafttretens des FEG die digitale Bearbeitung von Visumanträgen im Inland zeigen.
Außenminister Maas lässt sich anlässlich des Inkrafttretens des FEG die digitale Bearbeitung von Visumanträgen im Inland zeigen.© Auswärtiges Amt

Bereits in den letzten Jahren ist die Zahl der Visumanträge stark angestiegen. Mit dem FEG dürfte sich diese Zahl um weitere 52.000 zusätzliche Anträge erhöhen. Aufgrund der damit einhergehenden Herausforderung geht das Auswärtige Amt bei der Bearbeitung neue Wege. Erstmals werden Visumanträge auch im Inland bearbeitet. Dafür wurde in Berlin eine neue Arbeitseinheit geschaffen.

Für Antragstellende ändert sich zunächst nichts: Der Visumantrag wird an der Auslandsvertretung eingereicht. Sie werden dann digitalisiert, über sichere IT-Verfahren ins Inland übermittelt und hier papierlos bearbeitet. Anschließend wird das Visum auch weiterhin von den Auslandsvertretungen ausgegeben.

Kürzere Wartezeiten

Im Vorfeld des FEG hat das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit mit Visa-Annahmezentren ausgebaut. Interessierte können auf diesem Weg schneller einen Termin für die Beantragung ihres Visums erhalten. Außerdem werden bei der Terminvergabe Anträge von qualifizierten Fachkräften prioritär behandelt.

Zusätzlich schafft das FEG ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Der Arbeitgeber in Deutschland stößt hierfür bei der Ausländerbehörde ein Prüfverfahren an. In diesem Verfahren werden bereits alle Voraussetzungen mit Deutschlandbezug geprüft und anschließend eine Vorabzustimmung erteilt. Nach Vorlage der Vorabzustimmung durch die Fachkraft vergibt die Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen einen Termin zur Visumbeantragung und entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Stellung des vollständigen Visumantrags.

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