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GESY-Krankenversicherung: Informationen für Deutsche

Bild, wo man Krankenversicherung lesen kann.

KRANKENVERSICHERUNG, © Colourbox

Artikel

Die Botschaft kann in Verfahren ggü. der zyprischen Gesundheitsbehörde GESY nicht tätig werden. Soweit hier bekannt, haben Inhaber der Bescheinigung S1 (erhältlich bei der jeweiligen Krankenkasse- zuvor E121) gemäß GESY Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung und müssen keine GESY Beiträge entrichten.

Belastbare Informationen dazu und darüber hinaus sind jedoch nur über die GESY Hotline: 17000 (aus dem Inland) und +357 22017000 (aus dem Ausland) und folgenden Links erhältlich:

  • https://www.gesy.org.cy/sites/Sites?d=Desktop&locale=el_GR&lookuphost=/el-gr/&lookuppage=hiobeneficiaryusefulinformation
  • https://www.gesy.org.cy

Dabei ist zu beachten, dass die o.g. GESY- Webseiten nur für Benutzer mit zypriotischer oder griechischer IP zugänglich sind.


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