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Visum zum Studium in Deutschland

19.12.2024 - Artikel

Deutschland hat großes Interesse daran, qualifizierte ausländische Studenten an deutschen Hochschulen auszubilden, um die Internationaliät von Lehre und Forschung zu erhalten sowie langfristige internationale Netzwerke aufzubauen.

Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor Beginn des Studiums, da mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen ist.

Folgende Unterlagen sind für einen Antrag auf ein Visum für ein Studium im Original und 2 Kopien vorzulegen. Unterlagen, die nicht in den Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sind, benötigen eine deutsche Übersetzung.

Nutzen Sie dieses Infoblatt als Checkliste:

⬜ 2 in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare

⬜ 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Aufenthaltsgesetz

⬜ Gültiger Reisepass

⬜ 2 Passfotos

⬜ Motivationsschreiben

⬜ Lückenloser tabellarischer Lebenslauf

Bei Erststudium:

⬜ Schulabschlusszeugnis (Apolyterion Lykiou in Verbindung mit Deltio Apotelesmaton Ypopsifiou (Panzyprische Prüfungen) oder 4 GCEs)

Sofern Sie schon in Zypern studieren:

⬜ Aktuelle Studienbescheinigung

⬜ Nachweise über bisherige Studienleistungen (Transkript)

⬜ Ggfs. Abschlussurkunden (Diplome)

⬜ Ggfs. Nachweise über Tätigkeiten nach dem Schulabschluss bzw. Studienabschluss

⬜ Nachweis über eine Bewerbung an einer deutschen Hochschule, z. B.

⬜ Unbedingte Zulassung (Zulassungsbescheid)

Oder

⬜ Bedingte / vorläufige Zulassung (z.B. Studienplatzvormerkung, Bewerber-Bestätigung)

Bei bedingter/vorläufiger Zulassung:

⬜ Nachweis, dass die Sprachkenntnisse in einer studienvorbereitenden Maßnahme erworben werden sollen (Buchung/Bezahlung eines Sprachkurses) oder

⬜ Nachweis über Kenntnisse in der Unterrichtssprache, mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

⬜ Bei Unterrichtssprache Deutsch: „Zertifikat Deutsch“,

⬜ Bei Unterrichtssprache Englisch: Ausreichende Prüfungsergebnisse anerkannter Institutionen wie z. B. IELTS oder TOEFL.

⬜ Nachweis einer Reiseversicherung, die bis zum Abschluss einer studentischen Krankenversicherung in Deutschland, die Sie bei der Immatrikulation vorlegen müssen, gültig ist.

⬜ Nachweis über die Finanzierung für die Dauer Ihres geplanten Studiums in Deutschland. Planen Sie länger als ein Jahr in Deutschland zu studieren, reicht der Nachweis der Finanzierung für das erste Studienjahr.

Die folgenden Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander:

  • Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland.
  • Hierbei ist der jährliche BaföG-Förderungshöchstsatz von zurzeit 10.236,00 Euro (zuzüglich Bankgebühren; ab 1.11.2020 10.332 Euro) einzuzahlen. Von diesem Betrag darf monatlich nur über 1/12 (d.h. 853,00 Euro; ab 1.11.2020 861 Euro) verfügt werden. Ein Konto in Deutschland kann in der Regel auch aus dem Ausland eröffnet werden. Ein Sperrkonto können Sie bei jeder beliebigen Bank in Deutschland eröffnen, die das Sperrkonto-Verfahren anbietet.
  • Bitte informieren Sie sich vorab über die spätere Auflösung des Sperrkontos.
  • Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Oder

  • Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthalt wie das Studium muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten. Die Angabe „Bonität glaubhaft gemacht“ reicht regelmäßig nicht aus.

Oder

  • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern durch Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge der vergangenen drei Monate. Dabei muss sich aus den Unterlagen eindeutig ergeben, dass der jährliche BaföG-Förderungshöchstsatz von zurzeit 10.236,00 Euro (ab 1.11.2020 10.332 Euro) für das studierende Kind finanziert werden kann. Nach Einreise ist dann in Deutschland ein Sperrkonto einzurichten. Falls nicht, kann die deutsche Ausländerbehörde die Verlängerung des Aufenthaltes verweigern.

Oder

  • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Dritten („Sponsor“), d. h. nicht der Eltern oder des Antragsstellers selbst. Hierbei muss es sich um eine eindeutig vertrauenswürdige und finanzstarke Person oder Einrichtung (Universität, gemeinnützige Einrichtung) handeln. Vorzulegen sind z. B. Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge der vergangenen drei Monate. Dabei muss sich aus den Unterlagen eindeutig ergeben, dass der jährliche BaföG-Förderungshöchstsatz von zurzeit 10.236,00 Euro (ab 1.11.2020 10.332 Euro) für den Studenten finanziert werden kann. Nach Einreise ist dann in Deutschland ein Sperrkonto einzurichten. Falls nicht, kann die deutsche Ausländerbehörde die Verlängerung des Aufenthaltes verweigern.
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