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Visum zur Erwerbstätigkeit

19.12.2024 - Artikel

Für einen Antrag auf ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original und 2 Kopien vor.

⬜ 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge (die Formulare sind hier erhältlich)

⬜ 2 aktuelle biometrische Fotos (Fotomustertafel)

⬜ Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer (mindestens sechs Monate über die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis hinaus), ausgestellt in den letzten 10 Jahren

⬜ ausgefüllter Fragebogen „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ plus 1 Kopie

⬜ Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, zur sozialen Absicherung und zur Höhe des Gehalts

⬜ Tabellarischer Lebenslauf (2fach)

⬜ bei nicht-akademischer Qualifikation: Qualifikationsnachweis in Form von förmlichen Anerkennungsbescheid der dafür zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass der Anerkennungsbescheid bei Antragstellung vorliegen muss, da dieser die wichtigste Grundlage des Antrages darstellt. Nachreichungen sind grundsätzlich nicht möglich!

⬜ bei akademischer Qualifikation: Qualifikationsnachweise, ggf. Universitätsdiplom. Bitte beachten Sie, dass ggf. ein Nachweis zur Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss erforderlich werden kann (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen).

⬜ Falls vorhanden, die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die Ihr Arbeitgeber beantragen kann.

⬜ Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland (Mindestdeckung: 30.000,- EUR)

⬜ Sollten Sie das 45. Lebensjahr bei Anstellungsbeginn bereits vollendet haben, wird ein Mindestgehalt von 45.540,- € brutto, bzw. ein Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge gefordert!

Abhängig von der gewünschten Arbeitsaufnahme behält sich die Botschaft das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Ebenfalls abhängig von der gewünschten Erwerbstätigkeit werden die Anträge der zuständigen deutschen Ausländerbehörde zur Stellungnahme übersandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 4 Wochen, kann sich in Einzelfällen aber auf mehrere Monate erhöhen. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird der Antragsteller/die Antragstellerin umgehend von der Botschaft informiert. Zur Entlastung der Visastelle wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, weil diese die Bearbeitung der Visumanträge verzögern.

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