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Bekanntmachung

Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland* eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;

sowie

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin erhältlich. Sie können – sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen sollten - auch bei

- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,

- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.

Weitere Informationen

Briefwahl
Briefwahl © colourbox

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zur Bundestagswahl 2025 - auch für Deutsche im Ausland und zur Briefwahl.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.

Die Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.

Nähere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl, zur Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie zu den bei vorgezogenen Wahlen knappen Fristen finden Sie hier.

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